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RECHT · 06.11.2026

Hessen will Angriffe auf Einsatzkräfte härter bestrafen: Was Videobeweis und Eigensicherung bedeuten

Am 5. November 2026 hat der Innenausschuss des Bundesrates hessische Änderungsanträge für härtere Strafen bei Angriffen auf Einsatzkräfte beraten. Parallel wächst der Bedarf an gerichtsfester Dokumentation: Bodycams bei der Stadtpolizei, Aufnahmen im Dienstfahrzeug nach § 32 BPolG und Videoeigensicherung im Fahrzeug sollen Angriffe belegen und die Hemmschwelle erhöhen.

Was Hessen am 5. November 2026 gefordert hat

Die Bundesregierung hat dem Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens zugeleitet. Hintergrund ist laut hessischer Landesregierung die stark gestiegene Gewalt gegen Einsatzkräfte.

Laut Pressemitteilung des hessischen Innenministeriums vom 5. November 2026 erreichten die registrierten Gewalttaten gegen Polizisten im Jahr 2024 laut Bundeslagebild des Bundeskriminalamts mit 46.367 Fällen einen neuen Höchststand. Für Hessen nennt das Ministerium 5.507 Fälle von Angriffen auf Einsatzkräfte, ebenfalls ein Höchststand. Das BKA zählt hier Fälle; betroffen waren 2024 insgesamt 106.875 Polizeikräfte.

Gewalt gegen Einsatzkräfte: Zahlen und Hintergründe →

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht unter anderem vor, die Höchststrafe für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf fünf Jahre Freiheitsstrafe anzuheben und für tätliche Angriffe eine Mindeststrafe von sechs Monaten einzuführen. Ein besonders schwerer Fall soll künftig auch bei einem hinterlistigen Überfall vorliegen.

Hessen geht das nach eigener Darstellung nicht weit genug. Innenminister Roman Poseck hat vier Änderungsanträge in den Innenausschuss des Bundesrates eingebracht, die am 5. November beraten wurden. Justizminister Christian Heinz hat die Anträge in den Rechtsausschuss eingebracht. Zu den Forderungen gehören:

  • Wer sich aus einer Menschenmenge heraus an Gewalttätigkeiten gegen Einsatzkräfte beteiligt, soll regelmäßig wegen besonders schweren Landfriedensbruchs mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden.
  • Polizisten sollen auch außerhalb des Dienstes besonders geschützt werden, etwa bei Angriffen aus Rache für eine frühere Diensthandlung.
  • Für den besonders schweren Fall des Widerstands, in der Regel bei mitgeführter Waffe oder gemeinschaftlichem Handeln, soll eine Mindeststrafe von einem Jahr gelten.

Poseck und Heinz erklärten abschließend, die Einsatzkräfte könnten sich auf die Rückendeckung der Landesregierung verlassen.

Warum Dokumentation und Videobeweis dazugehören

Strafverschärfung wirkt nur, wenn Taten nachweisbar sind. Gerade bei Angriffen aus einer Menge heraus, bei Sachbeschädigung oder bei Auseinandersetzungen direkt am oder im Fahrzeug zählt, was Bild und Ton belegen können. Drei aktuelle Entwicklungen zeigen, wohin die Praxis geht.

Bodycams für die Kasseler Stadtpolizei

Die Stadt Kassel investiert rund 100.000 Euro in Bodycams und neue Reizstoffsprühgeräte für ihre Stadtpolizei (nh24, 30.10.2026). Die Kameras sollen Konflikte entschärfen und die Hemmschwelle für Angriffe erhöhen. Nach Angaben der Stadt erlaubt die jüngste Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung den Bodycam-Einsatz ausdrücklich auch bei Kommunal- und Stadtpolizeien. Aufgenommen wird nur anlassbezogen und nach mündlicher Ankündigung; eine Pre-Recording-Funktion hält kurze Sequenzen in einer Schleife vor. Aufnahmen, die nicht als Beweismittel gebraucht werden, löscht das System nach Ablauf der gesetzlichen Frist automatisch.

Bodycam-Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht

Im Mordprozess um tödliche Schüsse in Nienburg wurden vor dem Landgericht Verden die Bodycam-Aufnahmen einer Polizistin gezeigt (WELT/dpa, 3.11.2026). Sie hatte die Kamera am Tatort eingeschaltet. Die Aufnahmen zeigen das Geschehen vor Ort und die Lage unmittelbar nach den Schüssen. Das Beispiel zeigt, wie Kameras am Körper Situationen für Ermittlung und Gericht nachvollziehbar machen.

Aufnahmen im Dienstfahrzeug nach § 32 BPolG

Seit dem 28. Oktober 2026 erlaubt das modernisierte Bundespolizeigesetz Bodycam-Aufnahmen unter denselben Voraussetzungen auch in Dienstfahrzeugen der Bundespolizei. Absatz 5 stellt klar, dass auch Geräte dazugehören, die im Fahrzeug die Sicht des Fahrers aufnehmen, also Dashcams. Die DPolG Bundespolizeigewerkschaft begrüßt die Erweiterung ausdrücklich, unter anderem mit Blick auf die Beweisführung vor Gericht, und nennt die Dashcam einen deutlichen Sicherheitsgewinn für die eingesetzten Kräfte (27.10.2026). § 32 BPolG gilt für die Bundespolizei; für Landespolizeien und kommunale Kräfte bleiben die jeweiligen Landesgesetze maßgebend.

Bundespolizeigesetz erlaubt Dashcam im Dienstfahrzeug →

Eigensicherung im Einsatzfahrzeug

Das Fahrzeug ist oft der Ort, an dem Kontrollen, Festnahmen und Transporte beginnen oder enden. Eine Kamera am Körper erfasst nicht immer denselben Raum wie eine fest eingebaute Lösung im Fahrzeug. Für Beschaffer und Ausstatter heißt das: Anlassbezogene Aufzeichnung, nachvollziehbare Speicher- und Löschregeln sowie eine auswertbare Beweiskette sind zentrale Anforderungen, unabhängig vom Hersteller.

Travido entwickelt und fertigt in Braunschweig Systeme zur Videoeigensicherung für Einsatzfahrzeuge. Der Travido 625 zeichnet ereignisgesteuert mit Ringspeicher auf und signiert jedes Videosegment automatisch nach BSI-Empfehlung TR-02102-1. Ausgewertet wird mit traVES vollständig in der Dienststelle, ohne Internet. Travido ist nicht Auftragnehmer der hier genannten Gesetzesinitiativen oder Beschaffungen; der Bezug ist fachlich: Strafschutz und technische Dokumentation greifen in der Praxis ineinander.

Die Plattform Travido 625 ansehen →

traVES: Auswertung ohne Internet →

Was Beschaffer und Behörden jetzt prüfen sollten

  • ob Landes- oder Kommunalrecht Bodycams und Aufnahmen im Fahrzeug bereits klar regelt oder eine Fortschreibung ansteht
  • ob Speicherfristen, Hinweispflichten und Pre-Recording zum eigenen Datenschutzkonzept und zur Verfahrensdokumentation passen
  • ob die Auswertung in der eigenen Dienststelle bleiben soll und wie Exporte protokolliert werden
  • ob Fahrzeugkamera, Bodycam und weitere Sensoren zusammen eine lückenarme Dokumentation liefern

Das ist keine Rechtsberatung. Einzelfälle klären Behörden mit ihren Datenschutzbeauftragten und Rechtsabteilungen.

Zum Bereich für Beschaffer →

Häufige Fragen

Was hat Hessen am 5. November 2026 gefordert?

Härtere Strafen bei Angriffen auf Einsatzkräfte. Die Änderungsanträge betreffen unter anderem Landfriedensbruch aus einer Menschenmenge heraus, den Schutz von Polizisten außerhalb des Dienstes und eine Mindeststrafe von einem Jahr im besonders schweren Fall des Widerstands. Der Innenausschuss des Bundesrates hat sie am 5. November 2026 beraten (hessen.de).

Wie viele Gewalttaten gegen Polizisten gab es 2024?

Laut hessischer Landesregierung (5.11.2026) erreichten die registrierten Gewalttaten gegen Polizisten 2024 bundesweit 46.367 Fälle, ein Höchststand. Für Hessen nennt sie 5.507 Fälle von Angriffen auf Einsatzkräfte.

Dürfen Bodycams auch bei der Stadtpolizei in Hessen eingesetzt werden?

Ja. Nach Angaben der Stadt Kassel erlaubt die jüngste Änderung des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung den Bodycam-Einsatz ausdrücklich auch bei Kommunal- und Stadtpolizeien (nh24, 30.10.2026).

Was regelt § 32 BPolG für Dienstfahrzeuge?

Seit dem 28. Oktober 2026 dürfen Bodycams der Bundespolizei unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch in Dienstfahrzeugen aufnehmen. Nach Absatz 5 gehören Geräte dazu, die im Fahrzeug die Sicht des Fahrers aufnehmen. Das gilt für die Bundespolizei, nicht automatisch für die Polizeien der Länder.

Ersetzt Technik die Strafverschärfung?

Nein. Härtere Strafen und gerichtsfeste Dokumentation greifen ineinander: Ohne Nachweis bleibt auch ein schärferes Gesetz wirkungslos, ohne klare Rechtsfolgen fehlt die Abschreckung.

Quellen

Hessisches Innenministerium: Land will Angriffe auf Einsatzkräfte deutlich härter bestrafen, 5.11.2026

nh24: Kasseler Stadtpolizei bekommt Bodycams, 30.10.2026

WELT (dpa): Mordprozess – Bodycam zeichnete Momente nach den Schüssen auf, 3.11.2026

DPolG Bundespolizeigewerkschaft: Neues BPolG, Folge 4 – Bodycam, Kameras und mobile Sensorträger, 27.10.2026

§ 32 BPolG, Mobile Bild- und Tonaufzeichnungsgeräte, gesetze-im-internet.de

Dieser Beitrag fasst Pressemitteilungen, Medienberichte und die Rechtslage allgemein zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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