Polizeivollzugsbeamte wurden 2024 Opfer von Gewalt — der höchste Stand seit Beginn der Erfassung.
Im entscheidenden Moment zählt nicht, wer was sagt — sondern was nachweisbar ist.
Quelle: BKA-Bundeslagebild 2024
Was am Fahrzeug geschieht, darf nicht im Blindflug bleiben.
Eine körpernahe Kamera zeigt, was der Beamte sieht. Das Umfeld des Einsatzfahrzeugs liegt außerhalb ihres Blickfelds. Genau hier ergänzt die fahrzeuggebundene Videoeigensicherung: rund um das Fahrzeug, durchgehend, positionsgenau — auch dann, wenn niemand mehr eine Kamera halten kann.
Dokumentieren · Schützen · Aufklären
Dokumentieren
Lückenlose, signierte Aufzeichnung kritischer Situationen — vom Anhalten bis zur Übergabe.
Schützen
Mehr Sicherheit für Einsatzkräfte. Sichtbare Dokumentation kann deeskalierend wirken und schafft Klarheit, wenn eine Situation später bewertet wird.
Aufklären
Nachvollziehbare Beweise statt Aussage gegen Aussage — bis vor Gericht.
Von der Linse bis zum Gericht.
Jede Aufnahme wird automatisch signiert. Ihre Echtheit lässt sich unabhängig prüfen — ohne proprietäre Blackbox.
Vor Gericht zählt nicht die Auflösung. Sondern ob die Aufnahme unverändert ist.
Wie die Beweiskette funktioniertIhre Beweise bleiben in Ihrer Hand.
Entwickelt und gefertigt in Deutschland. Eine kontrollierbare Lieferkette, kein fremdes Backend in Ihrer Beweisführung. Wer Beweisdaten verarbeitet, muss wissen, wo sie herkommen und wer sie kontrolliert.
Für jeden Einsatz die passende Lösung.
Für Beschaffer
Alles für die Ausschreibung — Datenblätter ohne Registrierung, produktneutrale Bausteine für die Leistungsbeschreibung und ein direkter Ansprechpartner.
Sprechen wir über Ihre Flotte.
Ob Pilotprojekt oder flächendeckende Ausstattung — wir beraten Sie sachlich und unverbindlich.
Beratung anfragenHäufige Fragen
Antworten zu Videoeigensicherung, Gerichtsverwertbarkeit, Datenschutz und Beschaffung.
Was ist Videoeigensicherung im Einsatzfahrzeug?
Videoeigensicherung ist die fahrzeuggebundene, gerichtlich verwertbare Videodokumentation des Fahrzeugumfelds und von Einsatzsituationen. Eine fest verbaute Fahrzeugkamera zeichnet rund um das Einsatzfahrzeug auf — durchgehend, positionsgenau und manipulationssicher signiert. So entsteht mobile Videodokumentation, die vor Gericht Bestand hat.
Sind die Aufnahmen vor Gericht verwertbar?
Ja. Jede Aufnahme wird automatisch und unabänderlich signiert. Echtheit und Unverändertheit lassen sich von jeder unabhängigen Stelle — Gericht, Gutachter oder Verteidigung — mit Standard-Werkzeugen nachprüfen. Das System ist für die gerichtliche Verwertung ausgelegt; entscheidend ist nicht die Auflösung, sondern dass die Aufnahme nachweisbar unverändert ist.
Wie wird die Echtheit einer Aufnahme nachgewiesen?
Über eine kryptografische Signatur nach Empfehlung des BSI (TR-02102-1), die an das erzeugende Gerät gebunden ist (Chain of Custody). Die Prüfung erfolgt mit offenen Standard-Werkzeugen, ohne herstellerspezifische Blackbox. Das vollständige Verfahren ist als Dokument öffentlich nachlesbar und prüfbar.
Ist das System DSGVO-konform einsetzbar?
Ja. Die Verarbeitung ist datensparsam und zweckgebunden ausgelegt, Zugriffe werden protokolliert, und die Aufzeichnung lässt sich anlassbezogen konfigurieren. Entwickelt und gefertigt in Deutschland, mit kontrollierbarer Lieferkette und ohne Zugriff durch fremde Cloud-Gesetze.
Können Verstöße in der Rettungsgasse dokumentiert werden?
Ja. Die fahrzeuggebundene Videoeigensicherung kann Verstöße direkt aus dem heranfahrenden Einsatzfahrzeug objektiv und gerichtlich verwertbar festhalten — eine belastbare Grundlage zur Ahndung von Verstößen in der Rettungsgasse, ohne auf Zufallszeugen angewiesen zu sein.
Ist eine Dashcam beziehungsweise Fahrzeugkamera im Einsatzfahrzeug erlaubt?
Ja. Anlassbezogene und ereignisgesteuerte Aufzeichnung ist rechtlich zulässig; der BGH hat die grundsätzliche Verwertbarkeit solcher Aufnahmen 2018 bestätigt. Professionelle Fahrzeug-Videoeigensicherung ist genau darauf ausgelegt und hält die rechtlichen Vorgaben von Haus aus ein.
Wie unterstützen Sie uns bei der Ausschreibung?
Wir liefern produktneutrale Leistungsbeschreibungs-Bausteine, technische Datenblätter und das Verfahrensdokument zum Download — ohne Registrierung. Auf Wunsch erhalten Sie vorab einen Richtpreis für die Haushaltsplanung. So unterstützen wir Ihre Markterkundung nach § 28 VgV und eine vergaberechtskonforme, herstellerunabhängige Ausschreibung.